Unsere AGB´s als PDF zum Download
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Fenebergs Catering, Mühlfelderstrasse 9, 82211 Herrsching
1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fa. Fenebergs erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Die Fa. Fenebergs ist jederzeit berechtigt, diese AGB´s einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. 2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Beschreibungen sind möglich. 3. Mündliche oder fernmündliche Angebote unseres Hauses gelten nur, wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. 4. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in € ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenkosten. Sie gelten ausschließlich für die im Angebot benannten Mengen und die dort beschriebenen Lieferzeiträume und -wege. 5. Es sind allein die Angaben und Beschreibungen (Qualitäten) unseres Angebots verbindlich. 6. Die Fa. Fenebergs übernimmt keine Haftung für etwaige Lieferprobleme von Lebensmitteln oder Zutaten, die aufgrund von Situationen, auf welche die Fa. Fenebergs keinen Einfluß hat, nicht oder nur sehr schwer zu beschaffen sind. Der restliche Bestandteil des Auftrages bleibt bestehen. Die Fa. Fenebergs verpflichtet sich, den Veranstalter unverzüglich zu informieren und nach einer Alternative zu suchen. 7. Unsere Gewährleistung endet dort, wo wir durch das Verhalten unserer Kunden, Auftraggeber oder sonst an einem Veranstaltungsablauf beteiligter Dritter ganz oder teilweise an der vertragsgemäßen Erbringung unserer Leistung gehindert werden oder wo uns die Erbringung dieser Leistung unzumutbar erschwert wird. 8. Die Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt oder bei Lieferung ohne Abzug fällig. Auf Rechnungen die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum nicht beglichen sind, werden Verzugszinsen erhoben. 9. Der Besteller hat das Recht bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes, der schriftlich erklärt werden muß, werden folgende Stornogebühren vereinbart. Bis 1 Woche vor Veranstaltungsdatum - 75% der anfallenden Kosten Bis 1 Tag vor Veranstaltungsdatum - 100% der Kosten. Dem Besteller bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. 10. Eine Verminderung der vereinbarten Bestellmenge muß der Fa. Fenebergs mindestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. 11. Eine Erhöhung der Bestellmenge kann die Fa. Fenebergs ablehnen, sofern diese nicht innerhalb von 5 Werktagen vor dem Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird. 12. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen von fachlich geschultem Personal. Es muß mit Zeitverschiebungen gerechnet werden. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Gewähr. 13. Fa. Fenebergs gewährleistet, dass die verkauften Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. 14. Die Gefahr, insbesondere die Einhaltung der lebensmittelrechlichen Richtlinien und Hygienevorschriften geht mit Annahme der Ware durch den Käufer auf ihn über. 15. Der Besteller hat die Ware nach mit ihm zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftliche Vermerke zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Minderleistungen erst später beanstandet werden. 16. Für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art wird nur gehaftet, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für die Anlagen und Räumlichkeiten durch die Fa. Fenebergs oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen. 17. Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 18. Der Besteller willigt ein, daß die Fa. Fenebergs die Vertrags- und Abrechnungsdaten in Datensammlung führt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages dient. 19. Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Fa. Fenebergs (Starnberg). 20. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vetragsbedingungen unwirksam sein, so läßt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer. 21. Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an die Fa. Fenebergs. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert: Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungskosten, abzüglich Endreinigung und Mietpreis. 22. Die Fa. Fenebergs behält sich vor, einzelne Bestandteile des Auftrags an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, die im Simme unserer Richtlinien und Philosophie arbeiten. Die Rechnung erfolgt im Namen der Fa. Fenebergs 23. Die Fa. Fenebergs kalkuliert die Angebote auf der Basis der aktuellen Einkaufspreise. Sollten diese bis zu 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin um über 10 Prozent ansteigen, behält sich die Fa. Fenebergs das Recht vor, das Angebot anzugleichen oder mit dem Veranstalter eine Alternative zu suchen. In beiden Fällen verpflichtet sich die Fa. Fenebergs, dies dem Veranstalter sofort mitzuteilen. Das gleiche gilt für gestiegene Energiepreise oder andere Kosten, die der üblichen Kalkulation zugrunde liegen. 24. Die Fa. Fenebergs hält sich 2 Wochen an ein Angebot nach der Abgabe gebunden. Sollte der Zeitraum zwischen dem Ende der Frist und der Veranstaltung kürzer als 2 Wochen sein, so hält sich die Fa. Fenebergs bis 2 Wochen vor dem Termin der Veranstaltung an das Angebot gebunden. Ein Verbindlicher Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftrag schriftlich per Fax, e-Mail oder Post durch die Unterschrift des Auftraggebers bestätigt wurde. 25. die Fa. Fenebergs Catering wünscht guten Appetit und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit!!
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